Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Technische Erfindungen, wie Vorrichtungen, Anlagen System. Prüf- und Herstellugnsverfahren, können durch technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster geschützt werden.

 

Auch wenn die Erfindung noch so klein und unbedeutend erscheint, lassen Sie sich oder Ihr Unternehmen beraten, ob es sich lohnt, die Erfindung schützen zu lassen.

 

Erfahrungsgemäß können selbst kleine Erfindungen für Sie selbst oder für Wettbewerber eine Tragweite entwickeln, die zu Beginn noch nicht absehbar ist.

 

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich möglicher Schutzrechtsarten und Strategien, Ihre Erfindungen schützen zu lassen.

 

Sicher ist das Erlangen und Verteidigen von Schutzrechten mit Kosten verbunden. Dennoch kann durch eine wohl überlegte Strategie mit moderatem Aufwand Ihre Erfindung weltweit geschützt werden.

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